Skip to main content

Mitgliedschaft

Eine Wohnungszuweisung setzt grundsätzlich die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft voraus. Ein Anspruch des einzelnen Mitgliedes kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Mitglied wird man durch den Erwerb eines Geschäftsanteils (510,– €) und Zahlung einer Verwaltungsgebühr (40,– €). Die Attraktivität von Wohnungsgenossenschaften führt jedoch derzeit dazu, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann, bis wir Ihnen ein Wohnungsangebot unterbreiten können. Den aktuellen Stand erfahren Sie in unserer Geschäftsstelle. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, hat einen angemessenen Betrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie bei einem Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle.