Die Baugenossenschaft Stein eG dient vorrangig der Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder. Eine Mitgliedschaft allein begründet keinen Anspruch auf Überlassung einer Wohnung.
Derzeit nehmen wir keine neuen Mitglieder auf Vorrat auf. Eine Aufnahme als Mitglied erfolgt grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Vergabe einer konkret verfügbaren Wohnung.
Frei werdende Wohnungen werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie für bereits wohnungssuchende Mitglieder geeignet sind. Kann eine Wohnung nicht an ein Mitglied vergeben werden, prüfen wir die bei uns eingegangenen Wohnungsanfragen von Nichtmitgliedern daraufhin, ob diese für die verfügbare Wohnung in Betracht kommen.
Freie Wohnungen werden von uns nicht allgemein im Internet veröffentlicht. Bitte teilen Sie uns Ihr Wohnungsgesuch daher über Wohnungsanfrage mit. Wir berücksichtigen Ihre Angaben, soweit sie zu einer künftig verfügbaren Wohnung passen.
Wenn wir Ihnen eine Wohnung verbindlich anbieten, erfolgt vor Abschluss des Dauernutzungsvertrags die Aufnahme in die Genossenschaft. Hierfür ist die Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von 510,00 € sowie die Zahlung einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € erforderlich. Bei Überlassung einer Wohnung sind außerdem die satzungsgemäß vorgesehenen weiteren Pflichtanteile zu übernehmen.
Aufgrund der derzeit sehr hohen Zahl an Wohnungsanfragen können wir keine individuellen Beratungsgespräche zur Mitgliedschaft und keine persönlichen Vorsprachen zur Wohnungsvergabe anbieten. Wir bitten daher darum, Wohnungsanfragen ausschließlich über den genannten Kontaktweg einzureichen.
Aus einer Wohnungsanfrage oder einer Bewerbung kann kein Anspruch auf Aufnahme in die Genossenschaft, auf ein Wohnungsangebot oder auf Überlassung einer bestimmten Wohnung abgeleitet werden.
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