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Ihre Wohnungsanfrage

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, sich unkompliziert für eine Genossenschaftswohnung zu bewerben.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir auf Grund der großen Nachfrage nach Wohnung telefonisch keine Auskunft erteilen. Der Bewerbungsprozess läuft ausschließlich online. Wir weisen des Weiteren an dieser Stelle darauf hin, dass durch das Ausfüllen dieser unverbindlichen Wohnungsanfrage kein Anrecht auf eine Wohnung erworben wird.

persönliche Angaben

Angaben zur Wohnungssuche

Hinweis: 

Wir weißen nochmals darauf hin, dass durch das Ausfüllen dieser unverbindlichen Wohnungsanfrage kein Anrecht auf eine Wohnungszuteilung erworben wird.

Im Rahmen der Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO weisen wir daraufhin, dass die Baugenossenschaft Stein eG vertreten durch den Vorstand personenbezogene Daten gem. den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG neu für folgende Zwecke verarbeitet:

  • zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und/oder zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gem. Art. 6 Abs.1b DSGVO
  • zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Anbahnung und/oder  Abschluss eines Nutzungsvertrages gem. der Satzung der Baugenossenschaft Stein eG

Gemäß Art 21 Abs 4 i.V. mit Abs. 1 und 2 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten einlegen. (Weitere Informationen gem. Art 13 DS-GVO können in unseren Büroräumen eingesehen werden.)

Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- und Nutzungszweckes gelten einschlägige Aufbewahrungsvorschriften. Sofern die Baugenossenschaft Stein eG Ihnen kein Wohnungsangebot unterbreitet, werden die Daten grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.

Sofern es zu einer Geschäftsanbahnung kommt, berechtigen Sie die Genossenschaft eine Bonitätsauskunft über Sie einzuholen, sofern Sie nicht selbst diese Vorlegen (nicht älter als 3 Monate). Die Bonitätsauskunft veranlasst durch die Genossenschaft ist dabei für Sie kostenneutral.