Hinweis:
Wir weißen nochmals darauf hin, dass durch das Ausfüllen dieser unverbindlichen Wohnungsanfrage kein Anrecht auf eine Wohnungszuteilung erworben wird.
Im Rahmen der Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO weisen wir daraufhin, dass die Baugenossenschaft Stein eG vertreten durch den Vorstand personenbezogene Daten gem. den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG neu für folgende Zwecke verarbeitet:
- zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und/oder zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gem. Art. 6 Abs.1b DSGVO
- zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Anbahnung und/oder Abschluss eines Nutzungsvertrages gem. der Satzung der Baugenossenschaft Stein eG
Gemäß Art 21 Abs 4 i.V. mit Abs. 1 und 2 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten einlegen. (Weitere Informationen gem. Art 13 DS-GVO können in unseren Büroräumen eingesehen werden.)
Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- und Nutzungszweckes gelten einschlägige Aufbewahrungsvorschriften. Sofern die Baugenossenschaft Stein eG Ihnen kein Wohnungsangebot unterbreitet, werden die Daten grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.
Sofern es zu einer Geschäftsanbahnung kommt, berechtigen Sie die Genossenschaft eine Bonitätsauskunft über Sie einzuholen, sofern Sie nicht selbst diese Vorlegen (nicht älter als 3 Monate). Die Bonitätsauskunft veranlasst durch die Genossenschaft ist dabei für Sie kostenneutral.